Unterrichtsentgelte
Elementare Musikpädagogik
Musikkäfer
10 x 30 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
Kurs** 61,00 Euro
Musikzwerge
10 x 45 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
Kurs** 83,00 Euro
Musikentdecker
wöchentlich 45 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
24,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg + auswärtig
288,00 Euro jährlich ***
Musikalische Früherziehung
wöchentlich 60 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
29,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg + auswärtig
348,00 Euro jährlich ***
Musikalische Grundausbildung
wöchentlich 45 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
36,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg + auswärtig
432,00 Euro jährlich ***
Instrumental-/Gesangsunterricht
3er – Gruppe
wöchentlich 45 Minuten
Wohnort Weißenburg
39,00 Euro monatlich
Wohnort auswärtig
43,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg
468,00 Euro jährlich ***
Wohnort auswärtig
516,00 Euro jährlich ***
2er – Gruppe
wöchentlich 45 Minuten
Wohnort Weißenburg
51,00 Euro monatlich
Wohnort auswärtig
56,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg
612,00 Euro jährlich ***
Wohnort auswärtig
672,00 Euro jährlich ***
Einzelunterricht
wöchentlich 30 Minuten
Wohnort Weißenburg
68,00 Euro monatlich
Wohnort auswärtig
74,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg
816,00 Euro jährlich ***
Wohnort auswärtig
888,00 Euro jährlich ***
Einzelunterricht
wöchentlich 45 Minuten
Wohnort Weißenburg
102,00 Euro monatlich
Wohnort auswärtig
110,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg
1.224,00 Euro jährlich ***
Wohnort auswärtig
1.320,00 Euro jährlich ***
Schnupperunterricht
einmalig 45 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
einmal* 35,00 Euro
Ensemble
(Schüler unserer Schule)
wöchentlich 45–60 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
kostenfrei
Wohnort Weißenburg + auswärtig
kostenfrei
Ensemble
(externe Mitspieler)
wöchentlich 45–60 Minuten
Wohnort Weißenburg + auswärtig
22,00 Euro monatlich
Wohnort Weißenburg + auswärtig
264,00 Euro jährlich ***
* einmal: Entgelt für einmalig 45 Minuten Schnupperunterricht
** Kurs: einmaliges Entgelt für Kurs mit 10 Terminen
*** zzgl. 5,00 Euro Entgelt für Verwaltung und Versicherung am Beginn eines Schuljahres
(als Zusatzbelegung ist das Ensemblespiel gebührenfrei)
Unterrichtsentgelte für Mitglieder der Stadtkapelle Weißenburg
Einzelunterricht
wöchentlich 45 Minuten
71,00 Euro
Einzelunterricht
wöchentlich 30 Minuten
47,00 Euro
Zweiergruppe
wöchentlich 45 Minuten
35,00 €
Dreiergruppe
wöchentlich 45 Minuten
27,00 Euro
Teilnahme an den wöchentlichen Proben der Stadtkapelle
kostenfrei
Für die Mitgliedschaft in der Kapelle wird zusätzlich ein Jahresbeitrag von 25,00 Euro erhoben
Für die Mitglieder der Stadtkapelle Weißenburg gelten ermäßigte Unterrichtsentgelte. Bei Interesse an einer Mitwirkung bei unserer Stadtkapelle nehmen Sie bitte Kontakt zum Musikschulsekretariat oder zum Leiter der Musikschule Justus Willberg auf.
ERMÄSSIGUNGEN
Damit kein Kind in unserer Region aus finanziellen Gründen vom Musikunterricht ausgeschlossen bleiben muss, gibt es mit Unterstützung der Stadt Weißenburg verschiedene Entgeltermäßigungen, insbesondere für Familien und Menschen mit geringem Einkommen:
Familienermäßigung: Haben mehrere Mitglieder einer Familie Unterricht,
ermäßigt sich das Entgelt bei zwei Personen um 15%, bei drei Personen um 25%, bei vier Personen um 35%, bei fünf und mehr Personen um 40%. Die Belegung mehrerer Fächer durch dieselbe Person begründet keinen Ermäßigungsanspruch, Begabtenförderung ist aber möglich.
Sozialermäßigung: Die Musikschule kann bei nachgewiesenem geringem Familieneinkommen Ermäßigung aus sozialen Gründen bis zu 50% des Unterrichtsentgelts gewähren. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Musikschulbüro.
Begabtenförderung: Die Entgelte können aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit den Fachlehrern.
Bildungszuschuss: Das Jobcenter (ARGE) unterstützt Familien mit geringem Einkommen (Hartz IV) unter bestimmten Voraussetzungen mit 10,00 € /Kind im Monat als Bildungszuschuss sum Musikunterricht. Informationen dazu am besten direkt bei der ARGE.
Alle Ermäßigungen gelten auch für den Unterricht in der Stadtkapelle
Unser Büro informiert Sie gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Ermäßigungsmöglichkeiten. Nutzen auch Sie diese Möglichkeiten für Ihre Familie!
Allgemeine Bestimmungen
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie sind in 12 Monatsraten zu Monatsbeginn durch Bankeinzug fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet mit dem 30. September. Bei Anmeldung im laufenden Schuljahr erfolgt die Berechnung des Jahresentgelts anteilig der noch verbleibenden Monate. Entgelterhöhungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z.B. Änderung der Gruppenstärke) müssen von den Zahlungspflichtigen getragen werden. Zur Zahlung der Entgelte sind die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte verpflichtet. Bei ungerechtfertigter Zurückweisung einer Lastschrift wird die Bankgebühr in Rechnung gestellt. Zu Beginn des Schuljahres wird für Versicherung und Verwaltung eine Gebühr von 5,00 € fällig.
Die Ferien richten sich nach der in Weißenburg an den allgemeinbildenden Schulen geltenden Ferienregelung.
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung können die Gebühren ab der vierten Woche auf Antrag erstattet werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei Stunden jährlich gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.
Anmeldungen sollen zu Beginn des Schuljahres vorliegen.
Bei freien Unterrichtsplätzen ist eine Anmeldung während des Schuljahres zu Monatsbeginn möglich.
Ein Ausscheiden während des Schuljahres ist nur in besonderen, zu begründenden Fällen mit Zustimmung der Schulleitung möglich.
Die Verlängerung der Unterrichtsvereinbarung um ein weiteres Schuljahr erfolgt jeweils durch Wiedereinschreibung zum Ende des Schuljahres (Juli-September).
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über unser Musikschulbüro. Unterrichtsbeginn ist der 1. Oktober, bei vielen Kursen und den meisten Instrumentalfächern können Sie aber auch im laufenden Schuljahr einsteigen, wenn ein Platz frei ist.
Wir empfehlen, sich im Sekretariat zu erkundigen und nach Möglichkeit schon gleich für einen Unterrichtsplatz unverbindlich vormerken zu lassen. Erfahrungsgemäß bestehen ab Juni/Juli in vielen Fächern Wartelisten.
Wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Instrument entscheiden könnnen ist unser “Tag der offenen Tür” im Juli immer eine gute Gelegenheit, alle Instrumente unter fachkundiger Leitung auszuprobieren und unsere Lehrkräfte kennenzulernen.
Alle neuen Schülerinnen und Schüler haben übrigens an unserer Musikschule eine zweimonatige Probezeit, innerhalb der der Unterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann (formloses Schreiben genügt).
Kinder der MFE I und MFE II sowie Musikentdecker haben eine Probezeit von drei Monaten.
Wir möchten gerne, dass Ihr Kind wirklich Spaß am Unterricht hat und beim richtigen Lehrer untergebracht ist. Diese Regelung hat sich hervorragend bewährt.
Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne beim Kauf eines geeigneten Instruments. Bitte warten Sie im Zweifelsfall die erste Unterrichtsstunde ab, um Fehlkäufe zu vermeiden. Bei “mitwachsenden” Instrumenten (z.B. Violine) stellen wir nach Bedarf Leihinstrumente für den Anfang zur Verfügung.
Sie erreichen uns:
Musikschulsekretariat, Tel. 09141 – 6921
Montag – Freitag 11:00 – 12:00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
E-mail: info@musikschule-weissenburg.de